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Kontakt

Otto-Grotewohl-Str. 10
03222 Lübbenau

 Telefon (03542) 83423
 Telefax (03542) 872054

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Verhalten bei Krankheiten

Sehr geehrte Eltern,

Auf dieser Seite wollen wir Sie kurz informieren, wie Sie sich verhalten, wenn ihr Kind krank ist und nicht den Hort besuchen kann.

 

Allgemein

Bitte melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall telefonisch bei uns ab: Telefon ( 03542) 872053oder per Mail:

 

In Abwesenheit können Sie auch auf den Anrufbeantworter sprechen.

 

Läuse

Bei Läusebefall müssen Sie immer die Einrichtung informieren. Sie behalten Ihr Kind zu Hause. Dort behandeln Sie die Haare mit einem entsprechenden Mittel, verschreibt der Kinderarzt, so sparen Sie sich die Kosten. Haben Sie die Haare behandelt, kann das Kind wieder die Einrichtung besuchen. Sie füllen in der Einrichtung eine Bestätigung der Behandlung aus.

 

Für diese Krankheiten brauchen Sie ein Attest

Wenn Ihr Kind an einer dieser Krankheiten leidet, brauchen wir ein schriftliches Attest, dass der Besuch in unserer Einrichtung wieder aufgenommen werden kann.

 

Folgende Krankheiten gehören dazu:

  • Cholera

  • Diphtherie

  • EHEC

  • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber

  • Borkenflechte

  • Keuchhusten

  • Lungentuberkulose

  • Paratyphus

  • Pest

  • Poliomyelitis

  • Röteln

  • Shigellose

  • Krätze

  • Typhus abdominalis