Verhalten bei Krankheiten
Sehr geehrte Eltern,
Auf dieser Seite wollen wir Sie kurz informieren, wie Sie sich verhalten, wenn ihr Kind krank ist und nicht den Hort besuchen kann.
Allgemein
Bitte melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall telefonisch bei uns ab: ( 03542) 872053oder per Mail:
In Abwesenheit können Sie auch auf den Anrufbeantworter sprechen.
Läuse
Bei Läusebefall müssen Sie immer die Einrichtung informieren. Sie behalten Ihr Kind zu Hause. Dort behandeln Sie die Haare mit einem entsprechenden Mittel, verschreibt der Kinderarzt, so sparen Sie sich die Kosten. Haben Sie die Haare behandelt, kann das Kind wieder die Einrichtung besuchen. Sie füllen in der Einrichtung eine Bestätigung der Behandlung aus.
Für diese Krankheiten brauchen Sie ein Attest
Wenn Ihr Kind an einer dieser Krankheiten leidet, brauchen wir ein schriftliches Attest, dass der Besuch in unserer Einrichtung wieder aufgenommen werden kann.
Folgende Krankheiten gehören dazu:
Cholera
Diphtherie
EHEC
virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
Borkenflechte
Keuchhusten
Lungentuberkulose
Paratyphus
Pest
Poliomyelitis
Röteln
Shigellose
Krätze
Typhus abdominalis